Personenbezogene Daten europäischer Bürger müssen weltweit europäisches Schutzniveau aufweisen. Das bedeutet, dass Daten europäischer Bürger überall so geschützt sein müssen, wie sie es in Europa wären. Wenn Länder oder Drittstaaten dieses Schutzniveau aber nicht bieten und garantieren können, so ist der Zugang zu europäischen personenbezogenen Daten beziehungsweise der Austausch damit nicht (rechts)konform. Einmal Zugang gewährt, ist es nicht mehr möglich, die Daten wieder zurückzuholen. Zudem erlaubt das vorliegende Protokoll die Übermittlung personenbezogener Daten direkt von privaten Dienstleistern in der EU an Strafverfolgungsbehörden in jeder gegenwärtigen oder zukünftigen Vertragspartei, was Kontrolle verunmöglicht. Die Zustimmung zum zweiten Protokoll zur Cybercrime-Konvention haben wir nicht gegeben, da sie in einem besonders sensiblen Bereich der Strafverfolgung und Beweissicherung das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz unterminiert. Wir setzen uns bedingungslos für strengen Schutz der persönlichen Daten von europäischen Bürgern und die Einhaltung der europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
2023/01/17